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  Brandschutz aus einer Hand

Eigener Brandschutzbeauftragter oder besser einen externen?

Die Antwort auf diese Frage ist so individuell wie Ihr Betrieb. Wir haben hier einige Argumente gegenüber gestellt:

Eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Unternehmens als Brandschutzbeauftragte/n bestellen

Jemanden außerhalb des Unternehmens als Brandschutzbeauftragten beauftragen

Genauere und tiefere Kenntnisse des Unternehmens

Der externe Brandschutzbeauftragte muss das Unternehmen erst kennen lernen. Dabei ist es unerlässlich, dass dieser Person alle für den Brandschutz relevanten Interna bekannt sind.

Manchmal passen die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten schon in das Arbeitsfeld der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters.

Der externe Brandschutzbeauftragte ist in keine weiteren Arbeitsprozesse im Unternehmen eingebunden.

Es ist eine Ausbildung des Brandschutzbeauftragten notwendig. Diese verursacht einen Aufwand. Verlässt diese Person das Unternehmen ist dieser Aufwand verloren.

Dauer und Umfang der Beauftragung kann individuell vereinbart werden.

Wir verfügen über einen reichen Erfahrungsschatz aus unserer Tätigkeit als Brandschutzbeauftragte. In unserem Netzwerk arbeiten wir mit weiteren und in ihren Fachbereichen spezialisierten Fachleuten zusammen. Somit wird dieses Wissen auch für Ihr Unternehmen nutzbar.

Gerne berät Sie Herr Klaus Meding zu allen Fragen rund um den Brandschutzbeauftragten. Infotelefon: 0800 07 07 989 (gebührenfrei)